Hautkrebs-Screening
Zum 1. Juli 2008 wurde das Hautkrebs-Screening in Deutschland bundesweit eingeführt. Versicherte ab 35 Jahren haben alle 2 Jahre Anspruch auf eine präventive Untersuchung und Beratung.
Das Hautkrebs-Screening ist zweistufig, dies bedeutet: Ergibt sich bei der visuellen Inspektion der Haut durch den Hausarzt der klinische Verdacht auf eine Hautkrebserkrankung, so erfolgt daraufhin die weitere Abklärung bei einem Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten.